Rund um das Thema Zulassung von ECE-genehmigten Bauteilen einer Abgasanlage gibt es viel Halbwissen und noch viel mehr Interpretationen. In diesem Blogbeitrag erklären wir dir genau, wann du eine ECE-Abgasanlage mit einer ECE-Abgasanalge eintragungsfrei fahren kannst und wann du sie eintragen lassen musst.
ECE-Regelung Nr. 103 (R103)
Downpipes von Milltek werden in Kooperation mit HJS gefertigt und zugelassen. Alle Downpipes von Milltek mit einer ECE-Zulassung sind nach der ECE Regel Nr. 103 geprüft worden. Dies erkennst du auch auf dem Typenschild der jeweiligen Downpipe, denn die Regel ist Teil der Genehmigungsnummer.
Abgasanlage nach ECE Regelung Nr. 59 (R59)
Ist deine Abgasanlage nach der ECE Regel Nr. 59 geprüft worden, so ist sie in Kombination mit einer nach R103 geprüften Downpipe weiterhin eintragungsfrei, da es keinerlei Verschlechterungen der Abgas- oder Geräuschwerte gibt.
Abgasanlage nach anderen ECE-Regelungen
Sollte deine Abgasanlage mit einem Teilegutachten, einer EWG-Genehmigung, einer EG-Genehmigungnach oder einer anderen ECE-Regel zugelassen sein, solltest du deinen technischen Dienst vorher kontaktieren und um genaue Informationen fragen (TÜV, Dekra, KÜS, etc.). In der Regel ist es diese Kombinationen in den Fahrzeugschein mit einer Einzelabnahme (§ 19.2) eintragen zu lassen. So bist du bei einer möglichen Verkehrskontrolle oder Hauptuntersuchung durch eine andere Prüfstelle auf der sicheren Seite.
